Nintendo sieht sich in Brasilien mit rechtlichen Konsequenzen konfrontiert, nachdem bekannt wurde, dass der japanische Konzern sich in seinen Nutzungsbedingungen angeblich das Recht vorbehält, Switch 2-Konsolen nach Belieben zu „bricken“ – also dauerhaft unbrauchbar zu machen.
Die brasilianische Verbraucherschutzbehörde stuft diese Klausel laut ersten Berichten als „missbräuchlich“ ein und beruft sich dabei auf geltendes brasilianisches Verbraucherschutzrecht. Eine derartige Praxis könnte gegen Grundrechte von Käufern verstoßen, da Geräte, für die bezahlt wurde, theoretisch ohne Vorwarnung deaktiviert werden könnten.
🔎 Was ist ein „Brick“?
Ein „Brick“ (engl. für „Ziegelstein“) bezeichnet ein Gerät, das durch Softwaremaßnahmen absichtlich unbrauchbar gemacht wurde – oft nach Regelverstößen gegen Nutzungsbedingungen oder bei Manipulation der Hardware.
🎮 Nintendo in der Kritik
Bereits in der Vergangenheit wurde Nintendo für sein striktes Vorgehen gegen Homebrew- und Modding-Szenen kritisiert. Mit der Switch 2 scheint das Unternehmen den Schutz seiner Plattform noch weiter verschärft zu haben – möglicherweise zu weit, wenn es nach den brasilianischen Behörden geht.
📢 Mögliche Folgen:
Sollte sich die brasilianische Einschätzung durchsetzen, könnte dies nicht nur in Brasilien, sondern auch in anderen Ländern Auswirkungen auf Nintendos Nutzungsrichtlinien haben. Verbraucherschützer weltweit beobachten ähnliche Praktiken mit wachsender Sorge.