Sind Emulatoren also illegal oder nicht?

Während einer Konferenz, die von der japanischen Vereinigung für Urheberrechte an Computersoftware organisiert wurde, kamen einige Anwälte zusammen, um die Grundlagen bestimmter Patente und Genehmigungen zu diskutieren. Die Veranstaltung „Tokyo eSports Festa“ fand an drei Tagen, vom 10. bis 12. Januar, in den Hallen 1 und 2 des Tokyo Big Sight South statt. Am ersten Tag wurde auf der Hauptbühne eine Podiumsdiskussion mit dem Titel „ACCS-Podiumsdiskussion über die Bedeutung geistiger Eigentumsrechte in der Spieleindustrie“ abgehalten.

Obwohl auch die Leiter der Abteilungen für geistiges Eigentum von Unternehmen wie Sega, Capcom und Konami anwesend waren, beantwortete eine weitere Person namens Koji Nishiura, Generaldirektor der Abteilung für geistiges Eigentum bei Nintendo, einige interessante Fragen.

Koji Nishiura erklärte, dass Emulatoren zwar per Definition nicht illegal seien, aber illegal werden könnten, wenn sie in einer Weise funktionieren, die die Rechte eines Unternehmens verletzt.

Sind Emulatoren also illegal oder nicht?

Koji Nishiura antwortete:
„Das ist ein häufig diskutierter Punkt. Obwohl man nicht sofort sagen kann, dass ein Emulator an sich illegal ist, kann er je nach Nutzungsweise illegal werden.“

Seiner Meinung nach:
„Wenn ein Emulator, der ein Spielgerät imitiert, auf dem Papier legal sein kann, dann könnte dies eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wenn der Emulator auch ein Programm kopiert, das zu diesem Gerät gehört. Wenn der Emulator außerdem Sicherheitsmaßnahmen wie Verschlüsselung deaktiviert, könnte dies ebenfalls als illegal angesehen werden.“

Das Gleiche gelte für andere Methoden wie Linker, wobei er auf die Nutzung von Nintendo-DS-Linkern (wie die R4-Karte) verwies, die die Sicherheitsmechanismen umgehen, indem sie ein legales DS-Spiel nachahmen.

Er betonte, dass Nintendo und mehr als 50 andere Softwarehersteller gemeinsam Klage gegen die Verkäufer von Linkern eingereicht und ein Urteil erwirkt hätten, das besagt, dass diese gegen das japanische Gesetz zur Verhinderung unlauteren Wettbewerbs verstoßen.

Emulatoren und Piraterie

Laut Nishiura wird ein Emulator ebenfalls als Urheberrechtsverletzung angesehen, wenn er die Nutzer mit Ressourcen verbindet, über die Raubkopien von Spielen heruntergeladen werden können.

Ein bekanntes Beispiel ist Nintendos Kampf gegen die Verbreitung der Emulatoren Yuzu und Ryujinx, der über zahlreiche DMCA-Takedowns geführt wurde.

Der DMCA-Takedown von Yuzu auf GitHub führte zur Löschung von über 8.500 Repositories, die eine oder mehrere Versionen des Emulators enthielten.

Schutz der Switch-Joy-Cons

Nintendo verwies außerdem auf den Schutz des geistigen Eigentums in Bezug auf die Joy-Con-Controller der Switch. Zahlreiche Imitationen mit unterschiedlichen Formen und Knöpfen seien aufgetaucht.
Was das Design des Joy-Con betrifft, hat Nintendo das Originaldesign sowie einige Varianten davon patentieren lassen.

Designrechte können gegen gefälschte Produkte ähnlicher Form verwendet werden, es ist jedoch schwierig, sie gegen gefälschte Produkte durchzusetzen, die sich stark in der Form unterscheiden. Patentrechte, die technische Designs schützen, beseitigen jedoch all diese Designvariationen, wie Nintendo betonte.