🚨 Rechtlicher Zwischenfall um YouTuber „Once Were Nerd“ wegen Anbernic-Handheld-Reviews
Der bekannte Retro-Gaming-YouTube-Kanal „Once Were Nerd“ geriet im April 2025 in eine rechtliche Auseinandersetzung. Die italienische Finanzpolizei (Guardia di Finanza) durchsuchte am 15. April sowohl die Wohnung als auch das Büro des YouTubers. Der Vorwurf betrifft mögliche Verstöße gegen das Urheberrecht im Zusammenhang mit Reviews zu Anbernic- und ähnlichen Retrogaming-Handhelds.
🕹️ Hintergrund und Maßnahmen
Der Kanal veröffentlichte regelmäßig Videos zu Handheld-Konsolen von Herstellern wie Anbernic, Powkiddy und TrimUI. Diese Geräte werden häufig mit vorinstallierten Spielen (ROMs) angeboten, die urheberrechtlich geschützte Inhalte enthalten können. Die Ermittler werfen dem YouTuber vor, durch seine Videos urheberrechtlich geschützte Inhalte ohne Erlaubnis gefördert zu haben. Im Zuge der Durchsuchung wurden über 30 dieser Konsolen beschlagnahmt. Sein Smartphone wurde ebenfalls sichergestellt und nach rund zwei Monaten zurückgegeben.
⚖️ Mögliche rechtliche Folgen
Die Ermittlungen stützen sich auf italienische Urheberrechtsgesetze, insbesondere auf Artikel, die die unerlaubte Verbreitung geschützter Inhalte regeln. Die möglichen Sanktionen umfassen:
- Geldbußen zwischen etwa 2.500 und 15.000 Euro
- Freiheitsstrafen bis zu mehreren Jahren, abhängig von Schwere und kommerziellem Hintergrund
- Sperrung oder Löschung des YouTube-Kanals bereits vor einem Gerichtsverfahren
- Berufsverbote im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen
📌 Aktueller Stand
Die genaue Einleitung des Verfahrens ist noch nicht bekannt. Auch andere YouTuber, die ähnliche Inhalte publizieren, sollen im Fokus der Behörden stehen, jedoch gibt es hierzu noch keine offiziellen Informationen.
📝 Fazit
Der Fall zeigt, dass in Italien die juristische Kontrolle von Inhalten mit vorinstallierten, urheberrechtlich geschützten Spielen auf Retrogaming-Geräten zunehmend verschärft wird.
Das Anbieten von Retrogaming-Handhelds wie Anbernic ist grundsätzlich nicht strafbar. Problematisch wird es rechtlich erst, wenn die Geräte mit einer beiliegenden microSD-Karte verkauft oder verschenkt werden, auf der sich vorinstallierte Spiele-ROMs befinden, ohne dass hierfür eine gültige Lizenz vorliegt. Die bloße Vorstellung oder der Besitz der Hardware ohne vorinstallierte Spiele ist hingegen unproblematisch.